Fristen deutsches Patent Zeit  
Anmeldegebühr mit dem Anmeldetag AT
Nachfrist für Anmeldegebühr 3 Monate nach Fälligkeit
Jahresgebühren ab dem dritten Jahr ab AT fällig am letzten Tag des Monats, in dem der Anmeldetag liegt
Nachfrist ohne Zuschlag 2 Monate nach Fälligkeit
Nachfrist mit Zuschlag 6 Monate nach Fälligkeit
Prüfungsantrag 7 Jahre ab AT
Zeichnungen 1 Monat ab Zustellung der Mitteilung
Erfinderbenennung 15 Monate ab AT bzw. PT
Zusammenfassung 15 Monate ab AT bzw. PT
Übersetzung der Anmeldung 3 Monate ab AT
Zusatzanmeldung 18 Monate ab AT bzw. PT
Einspruch 3 Monate ab Veröffentlichung der Patenterteilung
Beschwerde 1 Monat ab Zustellung des Beschlusses
Rechtsbeschwerde 1 Monat ab Zustellung des Beschlusses
Wiedereinsetzung 2 Monate nach Wegfall des Hindernisses, max. 1 Jahr nach Fälligkeit
Weiterbehandlung 1 Monat ab Zustellung der Entscheidung über die Zurückweisung
Priorität 12 Monate ab AT
Prioritätserklärung und Abschrift der Voranmeldung bei Unionspriorität 16 Monate ab PT
Prioritätserklärung bei „innerer Priorität“ 2 Monate ab AT
Fristen deutsche Marke Zeit  
Anmelde- und Klassengebühr mit der Anmeldung am Anmeldetag AT
Nachfrist 3 Monate nach Fälligkeit
Schutzdauer  10 Jahre nach Ablauf des Monats, in den der AT fällt; jeweils um 10 Jahre verlängerbar
Verlängerung fällig am letzten Tag der Schutzdauer
- ohne Zuschlag 2 Monate ab Fälligkeit
- mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit
Widerspruch 3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung
Erinnerung 1 Monat ab Zustellung der Entscheidung
Beschwerde 1 Monat ab Zustellung des Beschlusses
Prioritätsfrist 6 Monate
Prioritätserklärung (Zeit und Staat) 2 Monate ab AT
Abschrift und Aktenzeichen 2 Monate ab Zustellung der Aufforderung
Widerspruch im Löschungsverfahren 2 Monate ab Zustellung
Weiterbehandlung 1 Monat nach Zustellung des Beschlusses
Fristen deutsches Gebrauchsmuster    
Anmeldegebühr mit der Anmeldung am Anmeldetag AT
Nachfrist 3 Monate nach Fälligkeit
Aufrechterhaltungsgebühren fällig am letzten Tag des Monats, in dem die Schutzfrist endet
- ohne Zuschlag bis Ablauf des letzten Tages des zweiten Monats nach Fälligkeit
- mit Zuschlag (€ 50) 6 Monate nach Fälligkeit
Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühr,  wenn das GM erst nach Beendigung der ersten oder einer der folgenden Schutzfristen eingetragen wurde Ende des Monats, in dem die Eintragung im Register bekannt gemacht worden ist
- ohne Zuschlag 2 Monate
- mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit
Laufzeit maximal 10 Jahre
Übersetzung 3 Monate ab AT
Abzweigung  2 Monate nach Ende des Monats, in dem die Patentanmeldung erledigt oder ein etwaiges Einspruchsverfahren abgeschlossen ist, jedoch längstens bis zum Ablauf des 10. Jahres nach AT des Patentes
Prioritätsfrist 12 Monate
Prioritätserklärung und Abschrift der Voranmeldung bei Unionspriorität 16 Monate ab PT
Prioritätserklärung bei innerer Priorität 2 Monate ab AT
Ausstellungspriorität 6 Monate ab Beginn der Ausstellung
Neuheitsschonfrist 6 Monate
Beschwerde 1 Monat ab Zustellung des Beschlusses
Widerspruch gegen Löschungsklage 1 Monat ab Zustellung
Weiterbehandlung 1 Monat ab Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses
Fristen deutsches Geschmacksmuster    
Anmeldegebühr mit der Anmeldung am Anmeldetag AT
Nachfrist für Anmeldegebühr 3 Monate nach Fälligkeit
Aufschiebung der Bekanntmachung auf maximal 30 Monate ab AT
Erstreckungsgebühr innerhalb der Aufschiebungsfrist
Neuheitsschonfrist 12 Monate
Prioritätsfrist 6 Monate
Prioritätserklärung (Zeit, Land und Aktenzeichen) 16 Monate ab PT
Abschrift der Voranmeldung  16 Monate ab PT
Schutzdauer maximal 25 Jahre
jeweils nach  5 Jahren verlängerbar
Aufrechterhaltungsgebühren Ende des Monats, in dem der AT liegt
- ohne Zuschlag:  2 Monate nach Fälligkeit
- mit Zuschlag (€ 50) 6 Monate nach Fälligkeit
Anmeldemängelbeseitigung Amt setzt eine Frist
Weiterbehandlung 1 Monat nach Zustellung des Beschlusses
Beschwerde 1 Monat nach Zustellung des Beschlusses
Rechtsbeschwerde 1 Monat nach Zustellung des Beschlusses
Fristen bei einer Gemeinschaftsmarke    
Anmeldegebühr 1 Monat ab AT
Mängelbeseitigung 2 Monate ab Zustellung der Mitteilung
Priorität innerhalb von  3 Monaten ab AT: Aktenzeichen und Prioritätsbeleg
Inanspruchnahme des Zeitranges einer nationalen Marke innerhalb von  3 Monaten ab AT: Abschrift
Widerspruch 3 Monate ab Veröffentlichung
Eintragungsgebühr 2 Monate nach Zustellung der Mitteilung
- mit Zuschlag 2 Monate nach Zustellung der zweiten Mitteilung
Laufzeit 10 Jahre ab AT, um 10 Jahre verlängerbar
Verlängerung fällig am letzten Tag des Monats, in dem die Schutzdauer endet
- mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeitstag
Fristen im PCT-Verfahren    
Anmeldegebühr 1 Monat ab AT
Übermittlungsgebühr 1 Monat ab AT
Recherchengebühr 1 Monat ab AT
Nachreichen von Zeichnungen 30 Monate ab AT, aber geändertes Anmelddatum
Prioritätsbeleg 16 Monate ab PT
Prioritätsanspruch (Korrektur, Hinzufügen) 16 Monate ab PT
Änderung der Ansprüche gem. Art. 19 PCT 2 Monate ab Absendedatum des internationalen Recherchenberichts oder
16 Monate ab Prioritätsdatum, je nachdem, welche Frist später abläuft
Internationale vorläufige Prüfung 3 Monate ab Übermittlung des internat. Recherchenberichts oder 
22 Monate ab Prioritätsdatum oder
19 Monate ab PT (für bestimmte Länder)
Zahlung der Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung sowie Bearbeitungsgebühr 1 Monat ab Stellung des Prüfungsantrags
Erklärungen  16 Monate ab PT oder mit der Anmeldung
Eintritt in die nationale Phase  20 Monate ab PT (für bestimmte Länder)
Fristen im Verfahren vor dem europäischen Patentamt    
Anmeldegebühr 1 Monat ab AT
Recherchengebühr 1 Monat ab AT
Übersetzung der Anmeldung 2 Monate ab AT
Beglaubigte Abschrift der Voranmeldung 2 Monate ab AT
Übersetzung der Abschrift der Voranmeldung 2 Monate ab AT
Erfindernennung 16 Monate ab PT
Prioritätsbeleg 16 Monate ab PT
Korrektur, Hinzufügen eines Prioritätsanspruchs 16 Monate ab PT (aber max. 4 Monate ab AT)
Anspruchsgebühren  1 Monat ab Einreichung des ersten Anspruchsschriftsatzes
Benennungsgebühren  6 Monate ab Veröffentlichung des Recherchenberichtes
Prüfungsgebühr 6 Monate ab Veröffentlichung des Recherchenberichtes
Erteilungsgebühr, Übersetzung 4 Monate ab Zustellung der Ansprüche (Regel 71 (3))
Einspruch 9 Monate ab Bekanntmachung der Patenterteilung
Beschwerde 2 Monate nach Zustellung der Entscheidung
Beschwerdebegründung 4 Monate nach Zustellung der Entscheidung
Jahresgebühren am Ende des Monats, in dem der AT liegt
- mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit
Weiterbehandlungsantrag 2 Monate nach Zustellung
Wiedereinsetzung 2 Monate nach Wegfall des Hindernisses